pflegerisches Prozedere in KAB

 

Liebe Kollegen,


wir sind ab sofort verpflichtet im Kurzarztbrief, welcher den Patienten bei Entlassung mitgegeben wird, ein pflegerisches Prozedere einzutragen (gemäß der Regelung des § 24 Abs. 2 KAKuG).

Den genauen Wortlaut der Anordnung könnt ihr hier entnehmen.


Ich bitte euch diese Änderung mittels Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen

 

Dienstag, 05. Juni 2018

 
 
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