pflegerisches Prozedere in KAB
pflegerisches Prozedere in KAB
Liebe Kollegen,
wir sind ab sofort verpflichtet im Kurzarztbrief, welcher den Patienten bei Entlassung mitgegeben wird, ein pflegerisches Prozedere einzutragen (gemäß der Regelung des § 24 Abs. 2 KAKuG).
Den genauen Wortlaut der Anordnung könnt ihr hier entnehmen.
Ich bitte euch diese Änderung mittels Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen
Dienstag, 05. Juni 2018