Reha-Antrag und Verordnungsschein
Reha-Antrag und Verordnungsschein
Liebe Kollegen,
bei der Beantragung eines Reha-Aufenthaltes gibt es eine Änderung. Der ausgefüllte Reha-Antrag muss mit einem Kurzarztbrief an die zuständige Versicherung des Patienten gefaxt werden. Die Versicherung teilt dann dem Patienten Ort und Termin für die Reha mit.
Bei den Verordnungsscheinen gilt folgendes. Alle Patienten die nicht bei der VGKK versichert sind, bekommen den Schein mit, damit sie bzw. Angehörige die verordneten Materialien im Sanitätshaus holen können.
Folgende SOP´s wurden dahingehend geändert: SOP Schritte zur Stomaversorgung.pdf, SOP Entlassung nach Stomaanlage.pdf, Checkliste Stoma.pdf SOP PPB Zystektomie.pdf
Ich bitte euch diese Änderung mittels Unterschrift zur Kenntnsi zu nehmen.
Freitag, 02. März 2018
3/2/2018